Garantierte Reservierung bis 48 Stunden vor dem Besuchstermin.
Stornierung vor 48 Stunden vor der Veranstaltung, Rückerstattung von 100% des Betrags (abzüglich eventueller Bankgebühren).
Stornierung 48 Stunden vor der Aufführung, keine Rückerstattung.
Der Besuch findet bei jedem Wetter statt. Die Gäste werden gebeten, sich entsprechend der Wettervorhersage zu kleiden. Bei Bedarf werden auch Ponchos zur Verfügung gestellt.
Schriftliche Reservierung per E-Mail und Zahlung einer Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages der Leistung.
Zahlung des Restbetrags 14 Tage vor dem Datum des Besuchs.
Zahlung per Überweisung Kreditkarte (Visa oder MasterCard).
Bei leichtem Regen stellt PBT kostenlos wasserdichte Ponchos zur Verfügung.
Wenn die Wetterbedingungen eine Fahrradtour nicht zulassen, wird PBT eine Tour zu Fuß vorschlagen, die eventuell mit einem Museum oder Denkmal kombiniert wird.
Alle Mieten werden im Voraus bezahlt, zusammen mit einer Kaution.
Der Vermieter verlangt einen Kreditkartenabdruck oder einen Scheck und einen Ausweis als Kaution gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Materials. Bei einer Stornierung durch den Kunden bis zu 24 Stunden vor dem Mietdatum kann der gesamte Mietbetrag zurückerstattet werden.
Darüber hinaus und außer in Fällen höherer Gewalt wird der Vermieter keine Rückerstattung leisten.
Eine Verlängerung des Mietvertrags ist nur mit Zustimmung des Vermieters vor dem Ende des laufenden Mietvertrags möglich.
Jede überschrittene Mietdauer wird pro gemietetem Fahrrad in Rechnung gestellt.
Der Leasingnehmer übernimmt die Ausrüstung in gutem, funktionstüchtigem Zustand.
Er ist verpflichtet, dem Vermieter alle Beschwerden bei der Übernahme des Materials mitzuteilen.
Der Mieter ist verpflichtet, das Material am Ende der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer und während der Öffnungszeiten an den Vermieter zurückzugeben. Das Material sowie alle vom Vermieter zur Verfügung gestellten Zubehörteile (Helme usw.) müssen in einwandfreiem Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden.
Wenn der Abnehmer Zubehör verloren oder beschädigt hat, wird ihm dieses in Rechnung gestellt.
Im Falle einer nicht erfolgten oder beschädigten Rückgabe des Materials erfolgt die Abrechnung wie folgt:
Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts fordert der Anbieter eine Pauschalentschädigung wie folgt ein:
Das Fahrrad ist während der Mietdauer gegen Unfälle versichert, die durch Dritte verursacht werden können.
Der Mieter verpflichtet sich, jeden Unfall dem Vermieter und den Polizeibehörden vor Ablauf der Mietdauer und in jedem Fall innerhalb von mindestens 24 Stunden zu melden, andernfalls verliert er den Versicherungsschutz.
Der Vermieter hat im Rahmen der Vermietungsaktivitäten eine Garantie bei einem Drittversicherer abgeschlossen.
Der Versicherungsnehmer kann sich dafür entscheiden, diese Garantie zu einem Preis von 2€ pro Fahrrad pro 24 Stunden in Anspruch zu nehmen.
Diese Garantie übernimmt 90% der Kosten für die Reparatur oder den Rückkauf eines Fahrrads im Falle eines Schadens oder eines Diebstahls.
Im Falle eines Diebstahls eines Teils oder der gesamten gelieferten Ausrüstung ist der Mieter verpflichtet, den Diebstahl innerhalb von 24 Stunden beim Vermieter sowie bei den Polizeibehörden anzuzeigen.
Der Mieter muss außerdem in der Lage sein, die vom Vermieter bereitgestellten Schlüssel für das Vorhängeschloss zurückzugeben.
Diese Garantie gilt nicht für Ausrüstungsgegenstände, die nicht am Fahrrad befestigt sind (Pumpen, Telefonhalterungen usw.).
Im Falle von Schäden am bereitgestellten Material ist der Mieter verpflichtet, den Schaden innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter zu melden und eine klare Erklärung für den Vorfall abzugeben. Diese Garantie deckt keine nicht am Fahrrad befestigten Ausrüstungsgegenstände (Pumpen, Körbe, etc.) sowie Verschleißschäden (Reifen, Bremsen, etc.) ab.
Der Mieter erklärt, dass er eine persönliche Versicherung gegen Körperverletzungen hat, die ihn insbesondere bei der Benutzung von Fahrrädern deckt.
Andernfalls kann er dem Vermieter das Fehlen dieser persönlichen Garantie nicht vorwerfen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietmaterial mit Umsicht, ohne Gefahr für Dritte und gemäß den beigefügten Sicherheitshinweisen zu verwenden.
Der Mieter haftet immer für Personen- und Sachschäden, die er bei der Nutzung des Mietmaterials verursacht (Art. 1383 und 1384 des Zivilgesetzbuches).
Paris Visites / Paris Bike Tour haftet in keinem Fall für Schäden oder Unfälle, die der Mieter während der Nutzung der gemieteten Ausrüstung erleidet oder verursacht.
Die Verwendung in Wettbewerben oder für wettbewerbsähnliches Fahren ist verboten.
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Behandlung des Materials haftet der/die Lizenznehmer/in für die Reparaturkosten.
Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts haftet der Leasingnehmer für den Wiederbeschaffungswert des Materials.
Alle Minderjährigen müssen eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern vorlegen.
Dieser Vertrag unterliegt dem französischen Recht.
Um im Streitfall die Standpunkte der Dritten gegenüberzustellen und ihnen zu ermöglichen, selbst eine Lösung für den Streitfall zu finden, kann von den Parteien oder dem zuvor angerufenen Richter ein Mediator ernannt werden.
Diese Mediation kann dann zwei mögliche Formen annehmen: konventionell oder gerichtlich.
Sollte es zunächst zu einer Schlichtung kommen und der Streit nicht beigelegt werden können, wäre das standardmäßig zuständige Gericht das Gericht des Endmieters der Ausrüstung.
Auf Vereinbarung oder bei verschiedenen Mietern und möglichen Schadensopfern kann ein gemeinsamer Einzelgerichtsstand gerichtlich festgelegt werden.
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